Direktauftrag
Vergabe ohne förmliches Verfahren bis zu einer Wertgrenze.
Stand: 2026-04
Definition
Direktaufträge sind Beschaffungen unterhalb einer Wertgrenze, die ohne formales Verfahren vergeben werden können. Die Wertgrenzen regeln UVgO und Landesrecht und variieren je Auftraggeber.
Auf einen Blick
- Niedrige Wertgrenzen je Ebene
- Keine öffentliche Bekanntmachung
- Dokumentation trotzdem erforderlich
- Häufig Einholung weniger Angebote aus Haushaltsgründen
Direktaufträge werden nicht öffentlich bekannt gemacht und sind daher keinem Werkzeug zugänglich. auftragr arbeitet mit den Unterlagen, die Ihnen vorliegen.
auftragr entdeckenHäufige Fragen
Wie hoch ist die Wertgrenze?
Das variiert je Bundesland und Auftraggeber-Typ. Die aktuell geltende Wertgrenze steht im jeweiligen Erlass.
Ist der Direktauftrag überhaupt Vergaberecht?
Er ist eine Form der Beschaffung unterhalb von Verfahrenspflichten. Rechtsgrundlage sind UVgO und Haushaltsrecht.
Verwandte Begriffe
Dieser Glossar-Eintrag fasst öffentlich bekannte Begriffsverwendung zusammen und ordnet sie dem Funktionsumfang unserer Werkzeuge zu. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall durch Ihre Vergabe- oder Rechtsabteilung.